BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Arzneimittelentsorgung

Hinweise zur richtigen Entsorgung von nicht-verbrauchten Arzneimitteln

Es ist wichtig, nicht verbrauchte Arzneimittel so zu entsorgen, dass sie nicht die Umwelt belasten. Die wirksamen Bestandteile eines Arzneimittels können in der Umwelt aktiv sein und zum Beispiel unerwünschte Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben.

Da die Entsorgung von Hausmüll in Deutschland auf kommunaler Ebene geregelt ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln. Überwiegend kann jedoch die Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll in der Restmülltonne erfolgen, da dieser verbrannt wird und somit keine Arzneimittel-Rückstände in der Umwelt verbleiben. Eine Übersicht über die regionalen Entsorgungsvorschriften finden Sie unter Arzneimittel-Entsorgung richtig gemacht!

Weitere wichtige Informationen zur Entsorgung von Arzneimitteln und anderen umweltrelevanten Themen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
Homepage des Umweltbundesamtes (UBA)
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Sofern nicht aufgrund der Besonderheit des Arzneimittels ein spezifischer Entsorgungshinweis vorgesehen ist, ist in der Gebrauchsinformation der folgende Text aufgeführt:

„Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.“

Sie finden den Entsorgungshinweis in der Gebrauchsinformation im Abschnitt 5 „Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?“.

Siehe auch Fragen und Antworten (FAQ) im Bereich Arzneimittel

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